Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Clinic-ID GmbH (“Clinic-ID”), 86438 Kissing
A) | Geltungsbereich |
Für Lieferungen von Clinic-ID sind ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden sind für Clinic-ID nur dann verbindlich, wenn sie von Clinic-ID schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn Clinic-ID in Kenntnis abweichender Einkaufsbedingungen die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Mündliche Abreden sind beiderseits nur verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt werden. |
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B) | Angebot und Auftrag |
1. | Alle Angebote sind freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten. |
2. | Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies schriftlich von Clinic-ID bestätigt wurde. |
C) | Lieferumfang |
Bis zu einer Bestellmenge von 50.000 Exemplaren darf die Liefermenge bis zu 20 %, bei einer Bestellmenge von über 50.000 bis zu 15 % von der bestellten Menge abweichen. Der Prozentsatz erhöht sich um jeweils 5 %, wenn auftragsspezifische Sondermaterialien verwendet werden müssen. Auf diese Fälle wird in der Auftragsbestätigung speziell hingewiesen. |
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D) | Lieferfrist |
1. | Die Lieferzeiten werden nach Möglichkeiten eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Sie setzen in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. |
2. | Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, so ist erforderlichenfalls gleichzeitig die Lieferfrist erneut zu vereinbaren. |
3. | Soweit die Vertragsprodukte von Clinic-ID nicht selbst hergestellt werden, steht die Leistungspflicht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.. |
E) | Lieferung |
1. | Die Lieferung erfolgt ab Werk und - soweit keine Versandvorschriften gegeben sind - nach bestem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg. Die Transportgefahr trägt der Kunde. |
2. | Teillieferungen sind zulässig. |
F) | Zahlung |
1. | Angegebene Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Lieferung. |
2. | Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. |
3. | Clinic-ID ist berechtigt, bei Vertragsabschluß bis zur Höhe des Auftragswertes zuzüglich Nebenkosten Vorauskasse zu verlangen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sie auf unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüche gestützt werden. |
4. | Clinic-ID ist berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern; die Kosten der Nachnahme trägt der Kunde. |
5. | Clinic-ID ist berechtigt, nach Wahl entweder die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 II BGB, oder Verzugszinsen in Höhe des von einer ihrer Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. |
6. | Clinic-ID ist trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Clinic-ID berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptleistungen anzurechnen. |
7. | Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Clinic-ID anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. |
G) | Eigentumsvorbehalt, erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt |
1. | Clinic-ID behält sich das Eigentum an allen Warenlieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Clinic-ID berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch Clinic-ID liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Clinic-ID erklärt dies ausdrücklich schriftlich. In der Pfändung der Ware durch Clinic-ID liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Clinic-ID ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. |
2. | Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. |
3. | Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Clinic-ID unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Clinic-ID Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Clinic-ID die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. |
4. | Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Clinic-ID jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich USt) der Forderung von Clinic-ID ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Clinic-ID, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Clinic-ID verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann Clinic-ID verlangen, dass der Kunde Clinic-ID die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. |
5. | Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für Clinic-ID vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Clinic-ID nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Clinic-ID das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. |
6. | Wird die Ware mit anderen, Clinic-ID nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Clinic-ID das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Clinic-ID anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Clinic- ID. |
7. | Clinic-ID verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Clinic-ID. |
H) | Haftungsbegrenzung |
1. | Clinic-ID haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Clinic-ID schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt; in diesem Fall ist der Schadensersatz jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
2. | Clinic-ID und deren Mitarbeiter haften – gesetzlich wie vertraglich – bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für jede schuldhafte Pflichtverletzung unbegrenzt, auch für die eines Vertreters und Erfüllungsgehilfen. |
3. | Für sonstige Schäden haften Clinic-ID und deren Mitarbeiter nur bei einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen eigenen Pflichtverletzung sowie bei einer solchen Pflichtverletzung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
4. | Eine den § 341 III BGB ausschließende Regelung ist Clinic-ID gegenüber unwirksam. |
I) | Gewährleistung |
1. | Gelieferte Ware ist vom Kunden auch dann abzunehmen, wenn sie lediglich unwesentliche Mängel aufweist. Sendungen sind vor Übernahme auf etwaige Beschädigungen und Diebstahl zu prüfen. Sichtbare Transportschäden und Fehlmengen sind dem Spediteur sofort anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung ausdrücklich zu vermerken. |
2. | Rügen offenkundiger Mängel müssen spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gegenüber Clinic-ID erfolgen. |
3. | Einlagerungsbedingungen, z.B. „kühl lagern bei einer (angegebenen) Mindesttemperatur“ sind zu beachten; weiter Verarbeitungshinweise bzw. Anwendungshinweise. |
4. | Bei berechtigten Beanstandungen ist der Kunde nach Wahl von Clinic-ID zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden von Clinic-ID nur insoweit getragen, als sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. |
5. | Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Kunden Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. |
6. | Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Ware ist entsprechend Ziffer H beschränkt; der Aufwendungsersatzanspruch ist auf vorhersehbare, typischerweise getätigte Aufwendungen begrenzt. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
7. | Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt 12 Monate; sie beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden, § 479 BGB bleibt unberührt. Die gesetzliche Verjährungsfrist bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten bleibt hingegen unberührt. |
8. | Bezüglich der Lesbarkeit von EDV-Beschriftungen kann der Kunde Gewährleistungsrechte 1 Jahr ab Empfang geltend machen, soweit nicht der Mangel auf unsachgemäßer Anwendung, nicht ordnungsgemäßem Gebrauch bzw. nicht sachgerechter Einlagerung beruht. Einflüsse, die im Vorfeld nicht getestet und als Eigenschaften nicht zugesichert wurden hat Clinic-ID nicht zu vertreten. |
9. | Technologisch begründete Toleranzen in Größe, Farbe, Klebstoff, Qualität, Materialgewicht und der sonstigen Ausführung bilden keinen Anlaß für Beanstandungen seitens des Kunden. |
10. | Eine Haftung von Clinic-ID für die Eignung der Produkte zu bestimmten Verwendungs- und Kennzeichnungszwecken besteht nur, wenn diese Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde. Die Beratungen des Verkäufers, insbesondere über die Verwendung unserer Produkte, begründen keine vereinbarte Beschaffenheit i.S.v. § 434 I BGB. |
11. | Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird keine Gewähr für die Eignung der von Clinic-ID angebotenen Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck übernommen. |
12. | Bei Hardware sind die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers maßgeblich. |
J) | Druckvorlage |
1. | Für die Ausführung des Auftrages ist die letzte vom Kunden genehmigte druckreife Vorlage bzw. der Korrekturabzug maßgebend. Der Kunde hat die Vorlage/den Korrekturabzug auf Druckstellung, Rechtschreibung, Maße und Farbangaben zu prüfen und freizugeben. |
2. | Für vom Kunden nicht korrigierten Fehler kann Clinic-ID nicht haftbar gemacht werden. |
K) | Urheberrechte, Entwürfe und Werkzeuge |
1. | Alle Rechte an eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druck-, Stanz- und Prägewerkzeugen usw. in jedem Verfahren und zu jedem Zweck verbleiben bei Clinic-ID, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entwürfe von Clinic-ID dürfen nicht vervielfältigt, abgezeichnet, nachgeahmt oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, daß ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht. |
2. | Klischee oder Druckwerkzeuge oder sonstige Vorrichtungen für die ein Kostenbeitrag berechnet wird, bleiben im Eigentum von Clinic-ID. |
3. | Vom Kunden bereitgestellte Druckwerkzeuge und -unterlagen werden von Clinic- ID nur dann aufbewahrt, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Auf jeden Fall endet die Aufbewahrungsfrist nach 12 Monaten, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Nachbestellung erfolgt. |
L) | Lohnarbeiten |
1. | Im Rahmen von Lohnarbeiten wird Clinic-ID etwaiges vom Kunden zur Verfügung gestellte oder beigestellte Material sorgfältig bearbeiten. Zu einer Eignungsprüfung ist Clinic-ID nicht verpflichtet. |
2. | Sollten Teile wegen Materialfehler unverwendbar werden, so kann Clinic-ID die entsprechenden Bearbeitungskosten ersetzt verlangen. |
3. | Sollten Teile aufgrund Bearbeitungsfehler unverwendbar werden, so wird Clinic-ID die gleiche Arbeit an einem von Clinic-ID auf deren Kosten einzusetzenden neuen Stück ausführen. |
M) | Datenschutz |
Clinic-ID ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleichwohl, ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, in Dateien zu speichern und ggf. durch deren EDV-Anlage zu bearbeiten. |
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N) | Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit |
1. | Als Erfüllungsort für beide Teile gilt Kissing bei Augsburg. Gerichtsstand ist München, bei internationalen Streitigkeiten sind die deutschen Gerichte zuständig. Es gilt deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. |
2. | Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt. |
Stand Juli 2014