Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Clinic-ID GmbH (“Clinic-ID”), 86438 Kissing

A) Geltungsbereich
Für Lieferungen von Clinic-ID sind ausschließlich die nachstehenden Liefer- und
Zahlungsbedingungen maßgebend; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinn von § 14 BGB. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden sind
für Clinic-ID nur dann verbindlich, wenn sie von Clinic-ID schriftlich bestätigt wurden.
Dies gilt auch, wenn Clinic-ID in Kenntnis abweichender Einkaufsbedingungen
die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Mündliche Abreden sind
beiderseits nur verpflichtend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
 
B) Angebot und Auftrag
1. Alle Angebote sind freibleibend. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
2. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur
verbindlich, wenn dies schriftlich von Clinic-ID bestätigt wurde.
 
C) Lieferumfang
Bis zu einer Bestellmenge von 50.000 Exemplaren darf die Liefermenge bis zu 20
%, bei einer Bestellmenge von über 50.000 bis zu 15 % von der bestellten Menge
abweichen. Der Prozentsatz erhöht sich um jeweils 5 %, wenn auftragsspezifische
Sondermaterialien verwendet werden müssen. Auf diese Fälle wird in der Auftragsbestätigung
speziell hingewiesen.
 
D) Lieferfrist
1. Die Lieferzeiten werden nach Möglichkeiten eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich.
Sie setzen in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Kunden voraus.
2. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, so ist erforderlichenfalls
gleichzeitig die Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
3. Soweit die Vertragsprodukte von Clinic-ID nicht selbst hergestellt werden, steht
die Leistungspflicht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung..
 
E) Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk und - soweit keine Versandvorschriften gegeben
sind - nach bestem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten
Weg. Die Transportgefahr trägt der Kunde.
2. Teillieferungen sind zulässig.
 
F) Zahlung
1. Angegebene Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer im
Zeitpunkt der Lieferung.
2. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
3. Clinic-ID ist berechtigt, bei Vertragsabschluß bis zur Höhe des Auftragswertes
zuzüglich Nebenkosten Vorauskasse zu verlangen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sie auf unbestrittene, rechtskräftig
festgestellte oder entscheidungsreife Gegenansprüche gestützt werden.
4. Clinic-ID ist berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern; die Kosten der Nachnahme
trägt der Kunde.
5. Clinic-ID ist berechtigt, nach Wahl entweder die gesetzlichen Verzugszinsen nach
§ 288 II BGB, oder Verzugszinsen in Höhe des von einer ihrer Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
6. Clinic-ID ist trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, ist Clinic-ID berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptleistungen anzurechnen.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Clinic-ID anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
G) Eigentumsvorbehalt, erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Clinic-ID behält sich das Eigentum an allen Warenlieferungen bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Clinic-ID berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
In der Zurücknahme der Ware durch Clinic-ID liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, Clinic-ID erklärt dies ausdrücklich schriftlich. In der
Pfändung der Ware durch Clinic-ID liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Clinic-ID
ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten
– anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Clinic-ID unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit Clinic-ID Klage gemäß § 771 ZPO erheben
kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Clinic-ID die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Kunde für den entstandenen Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt Clinic-ID jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrages (einschließlich USt) der Forderung von Clinic-ID ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden
ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis von Clinic-ID, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Clinic-ID verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann Clinic-ID verlangen, dass der
Kunde Clinic-ID die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für
Clinic-ID vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Clinic-ID nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Clinic-ID das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Ware.
6. Wird die Ware mit anderen, Clinic-ID nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwirbt Clinic-ID das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen
vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung
in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
so gilt als vereinbart, dass der Kunde Clinic-ID anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Clinic-
ID.
7. Clinic-ID verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt Clinic-ID.
 
H) Haftungsbegrenzung
1. Clinic-ID haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Clinic-ID schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt; in diesem Fall ist der
Schadensersatz jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
2. Clinic-ID und deren Mitarbeiter haften – gesetzlich wie vertraglich – bei einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für jede schuldhafte
Pflichtverletzung unbegrenzt, auch für die eines Vertreters und Erfüllungsgehilfen.
3. Für sonstige Schäden haften Clinic-ID und deren Mitarbeiter nur bei einer vorsätzlichen
oder grobfahrlässigen eigenen Pflichtverletzung sowie bei einer solchen
Pflichtverletzung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Eine den § 341 III BGB ausschließende Regelung ist Clinic-ID gegenüber unwirksam.
 
I) Gewährleistung
1. Gelieferte Ware ist vom Kunden auch dann abzunehmen, wenn sie lediglich
unwesentliche Mängel aufweist. Sendungen sind vor Übernahme auf etwaige Beschädigungen
und Diebstahl zu prüfen. Sichtbare Transportschäden und Fehlmengen
sind dem Spediteur sofort anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung
ausdrücklich zu vermerken.
2. Rügen offenkundiger Mängel müssen spätestens innerhalb einer Woche nach
Empfang der Ware, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich gegenüber Clinic-ID erfolgen.
3. Einlagerungsbedingungen, z.B. „kühl lagern bei einer (angegebenen) Mindesttemperatur“
sind zu beachten; weiter Verarbeitungshinweise bzw. Anwendungshinweise.
4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Kunde nach Wahl von Clinic-ID zur
Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Die zur
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden von Clinic-ID nur insoweit
getragen, als sie sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die
Vergütung herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht
des Kunden Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt hiervon
unberührt.
6. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Ware
ist entsprechend Ziffer H beschränkt; der Aufwendungsersatzanspruch ist auf vorhersehbare,
typischerweise getätigte Aufwendungen begrenzt. Soweit keine vorsätzliche
Pflichtverletzung vorliegt, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt 12 Monate; sie beginnt mit dem
Übergang der Gefahr auf den Kunden, § 479 BGB bleibt unberührt. Die gesetzliche
Verjährungsfrist bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung sowie bei der Verletzung
von Kardinalpflichten bleibt hingegen unberührt.
8. Bezüglich der Lesbarkeit von EDV-Beschriftungen kann der Kunde Gewährleistungsrechte
1 Jahr ab Empfang geltend machen, soweit nicht der Mangel auf unsachgemäßer
Anwendung, nicht ordnungsgemäßem Gebrauch bzw. nicht sachgerechter
Einlagerung beruht. Einflüsse, die im Vorfeld nicht getestet und als Eigenschaften
nicht zugesichert wurden hat Clinic-ID nicht zu vertreten.
9. Technologisch begründete Toleranzen in Größe, Farbe, Klebstoff, Qualität,
Materialgewicht und der sonstigen Ausführung bilden keinen Anlaß für Beanstandungen
seitens des Kunden.
10. Eine Haftung von Clinic-ID für die Eignung der Produkte zu bestimmten Verwendungs-
und Kennzeichnungszwecken besteht nur, wenn diese Beschaffenheit
ausdrücklich vereinbart wurde. Die Beratungen des Verkäufers, insbesondere
über die Verwendung unserer Produkte, begründen keine vereinbarte Beschaffenheit
i.S.v. § 434 I BGB.
11. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird keine Gewähr für die Eignung
der von Clinic-ID angebotenen Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck
übernommen.
12. Bei Hardware sind die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers maßgeblich.
 
J) Druckvorlage
1. Für die Ausführung des Auftrages ist die letzte vom Kunden genehmigte druckreife
Vorlage bzw. der Korrekturabzug maßgebend. Der Kunde hat die Vorlage/den
Korrekturabzug auf Druckstellung, Rechtschreibung, Maße und Farbangaben zu
prüfen und freizugeben.
2. Für vom Kunden nicht korrigierten Fehler kann Clinic-ID nicht haftbar gemacht
werden.
 
K) Urheberrechte, Entwürfe und Werkzeuge
1. Alle Rechte an eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen,
Druck-, Stanz- und Prägewerkzeugen usw. in jedem Verfahren und zu jedem
Zweck verbleiben bei Clinic-ID, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Entwürfe von Clinic-ID dürfen nicht vervielfältigt, abgezeichnet,
nachgeahmt oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, daß ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der
bestellten Druckausführung zusteht.
2. Klischee oder Druckwerkzeuge oder sonstige Vorrichtungen für die ein Kostenbeitrag
berechnet wird, bleiben im Eigentum von Clinic-ID.
3. Vom Kunden bereitgestellte Druckwerkzeuge und -unterlagen werden von Clinic-
ID nur dann aufbewahrt, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Auf jeden Fall endet
die Aufbewahrungsfrist nach 12 Monaten, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt
eine Nachbestellung erfolgt.
 
L) Lohnarbeiten
1. Im Rahmen von Lohnarbeiten wird Clinic-ID etwaiges vom Kunden zur Verfügung
gestellte oder beigestellte Material sorgfältig bearbeiten. Zu einer Eignungsprüfung
ist Clinic-ID nicht verpflichtet.
2. Sollten Teile wegen Materialfehler unverwendbar werden, so kann Clinic-ID die
entsprechenden Bearbeitungskosten ersetzt verlangen.
3. Sollten Teile aufgrund Bearbeitungsfehler unverwendbar werden, so wird Clinic-ID
die gleiche Arbeit an einem von Clinic-ID auf deren Kosten einzusetzenden neuen
Stück ausführen.
 
M) Datenschutz
Clinic-ID ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang
mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleichwohl, ob diese von
ihm selbst oder von Dritten stammen, in Dateien zu speichern und ggf. durch deren
EDV-Anlage zu bearbeiten.
 
N) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Als Erfüllungsort für beide Teile gilt Kissing bei Augsburg. Gerichtsstand ist
München, bei internationalen Streitigkeiten sind die deutschen Gerichte zuständig.
Es gilt deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht
berührt.

Stand Juli 2014